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Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) regeln die Pflichten, die Nutzer bei der Nutzung des von der Carez-Betriebsstelle (nachfolgend „Betriebsstelle“) bereitgestellten Carez-Dienstes einhalten müssen, sowie die Rechte und Pflichten zwischen der Betriebsstelle und den Nutzern. Wer den Dienst als Nutzer verwenden möchte, muss diese Bedingungen vollständig lesen, bevor er ihnen zustimmt. Mit der Zustimmung kommt zwischen dem Nutzer und der Betriebsstelle ein Vertrag über die Nutzung des Dienstes nach Maßgabe dieser Bedingungen (nachfolgend „Nutzungsvertrag“) zustande.

Geltungsbereich

  1. Diese Bedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen der Betriebsstelle und dem Nutzer (definiert in Artikel 2) hinsichtlich der Nutzung des Dienstes (definiert in Artikel 2) und gelten für sämtliche Beziehungen zwischen Nutzer und Betriebsstelle im Zusammenhang mit dem Dienst.

  2. Regeln und sonstige Bestimmungen zum Dienst, die die Betriebsstelle jeweils in der App (definiert in Artikel 2) veröffentlicht, sind Bestandteil dieser Bedingungen.

Definitionen

Die nachstehenden Begriffe haben in diesen Bedingungen die jeweils folgende Bedeutung.

(1) „Rechte des geistigen Eigentums“ sind Urheberrechte, Patentrechte, Gebrauchsmusterrechte, Markenrechte, Designrechte und sonstige Rechte des geistigen Eigentums, einschließlich des Rechts, solche Rechte zu erwerben oder ihre Eintragung zu beantragen.

(2) „App“ ist die von der Betriebsstelle bereitgestellte Anwendung mit dem Namen Carez; wird ihr Name aus irgendeinem Grund geändert, umfasst der Begriff auch die umbenannte Anwendung.

(3) „Beitragsinformationen“ sind die in Artikel 9 definierten „Beitragsinformationen“.

(4) „Registrierungsinformationen“ sind die in Artikel 3 definierten „Registrierungsinformationen“.

(5) „Nutzer“ ist jede natürliche oder juristische Person, die den Dienst nutzt.

(6) „Dienst“ ist der von der Betriebsstelle bereitgestellte Dienst mit dem Namen Carez; wird sein Name aus irgendeinem Grund geändert, umfasst der Begriff auch den umbenannten Dienst.

(7) „Externer sozialer Netzwerkdienst“ ist Facebook oder ein anderer bestimmter sozialer Netzwerkdienst eines Drittanbieters, der Funktionen wie Nutzerauthentifizierung, Offenlegung von Freundschaftsbeziehungen oder Veröffentlichung von Inhalten im betreffenden externen Netzwerk bietet und zur Durchführung des Dienstes genutzt wird.

(8) „Anbieter eines externen sozialen Netzwerkdienstes“ ist der Anbieter eines externen sozialen Netzwerkdienstes.

(9) „Bedingungen des externen sozialen Netzwerkdienstes“ sind die Bedingungen, die das Rechtsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter eines externen sozialen Netzwerkdienstes regeln.

Registrierung

  1. Die Betriebsstelle kann für die Nutzung des Dienstes eine Nutzerregistrierung verlangen. In diesem Fall beantragt der Nutzer die Registrierung, indem er der Betriebsstelle bestimmte von ihr verlangte Informationen (nachfolgend „Registrierungsinformationen“) auf die von ihr vorgegebene Weise übermittelt.

  2. Der Registrierungsantrag muss von der natürlichen oder juristischen Person gestellt werden, die den Dienst selbst nutzt; Anträge durch Vertreter sind grundsätzlich nicht zulässig. Der Nutzer muss wahrheitsgemäße, genaue und aktuelle Informationen bereitstellen.

  3. Die Betriebsstelle kann die Registrierung eines nach Absatz 1 antragstellenden Nutzers ablehnen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt.

(1) Die Betriebsstelle hält einen Verstoß gegen diese Bedingungen für möglich.

(2) Die bereitgestellten Registrierungsinformationen sind ganz oder teilweise falsch, fehlerhaft oder unvollständig.

(3) Die Registrierung zur Nutzung des Dienstes wurde der Person bereits früher entzogen.

(4) Die Person ist unter 18 Jahre alt.

(5) Die Person ist minderjährig, steht unter Betreuung, Beistandschaft oder einer sonstigen gesetzlichen Unterstützung und hat die erforderliche Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters, Betreuers, Beistands oder Unterstützers nicht erhalten.

(6) Die Betriebsstelle stellt fest, dass die Person einer antisozialen Kraft angehört (einschließlich organisierter krimineller Gruppen, ihrer Mitglieder, rechtsgerichteter Gruppen und vergleichbarer Personen) oder durch Finanzierung oder andere Mittel an deren Erhaltung, Betrieb oder Leitung mitwirkt oder sonstige Beziehungen zu solchen Kräften unterhält.

(7) Die Betriebsstelle hält die Registrierung aus einem anderen Grund für ungeeignet.

  1. Ändern sich Registrierungsinformationen, muss der Nutzer die Betriebsstelle unverzüglich auf die von ihr bestimmte Weise informieren und angeforderte Unterlagen vorlegen.

Nutzung des Dienstes

  1. Während der Laufzeit des Nutzungsvertrags darf der Nutzer den Dienst nach diesen Bedingungen und auf die von der Betriebsstelle vorgegebene Weise nutzen. Ist eine Registrierung nach dem vorherigen Artikel erforderlich, darf der Dienst erst genutzt werden, nachdem die Betriebsstelle die Registrierung genehmigt und abgeschlossen hat.

  2. Der Dienst dient nicht der Vermittlung von Kontakten zum anderen Geschlecht. Nutzer dürfen über den Dienst keine Informationen zur Partnersuche übermitteln.

Verwaltung von Passwort und Nutzer-ID

  1. Die Betriebsstelle kann Nutzern ein Passwort und eine Nutzer-ID erteilen. Der Nutzer verwaltet und verwahrt beide eigenverantwortlich und darf sie weder Dritten zur Nutzung überlassen noch verleihen, übertragen, umschreiben oder verkaufen.

  2. Der Nutzer haftet für Schäden infolge unzureichender Verwaltung, Bedienungsfehlern oder Nutzung durch Dritte; die Betriebsstelle übernimmt keinerlei Haftung.

  3. Stellt der Nutzer fest, dass Passwort oder Nutzer-ID gestohlen oder von einem Dritten verwendet wurden, muss er die Betriebsstelle unverzüglich informieren und ihren Anweisungen folgen.

Verbotene Handlungen

  1. Bei der Nutzung des Dienstes sind folgende Handlungen untersagt.

(1) Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums, Persönlichkeitsrechten am eigenen Bild, Datenschutzrechten, der Ehre oder sonstigen Rechten oder Interessen der Betriebsstelle, anderer Nutzer, externer Netzwerkdienste oder sonstiger Dritter, einschließlich Handlungen, die eine solche Verletzung unmittelbar oder mittelbar hervorrufen.

(2) Diskriminierung oder Verleumdung der Betriebsstelle, anderer Nutzer, externer Netzwerkdienste oder sonstiger Dritter beziehungsweise Förderung solcher Handlungen.

(3) Handlungen im Zusammenhang mit Straftaten oder gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten.

(4) Übermittlung obszöner Informationen wie Nacktdarstellungen oder Darstellungen von Intimbereichen, von Informationen, die Kinderpornografie oder Kindesmissbrauch darstellen, oder von jugendgefährdenden Informationen.

(5) Handlungen zum Zweck sexueller oder obszöner Aktivitäten.

(6) Übermittlung von Informationen zur Partnersuche.

(7) Veranlassung oder Förderung des Weglaufens Minderjähriger.

(8) Mobbing, Drohungen oder deren Veranlassung beziehungsweise Förderung.

(9) Übermittlung grausamer oder anderer Informationen, die bei anderen Unbehagen hervorrufen.

(10) Übermittlung gewalttätiger oder zu Gewalt anstiftender Informationen.

(11) Auftreten als Dritter oder wahrheitswidrige Behauptung einer Verbindung oder Zusammenarbeit mit einem Dritten.

(12) Vorsätzliche Verbreitung falscher Informationen.

(13) Veranlassung oder Aufforderung anderer zu Suizid oder Selbstverletzung.

(14) Spam, etwa wahlloses Senden von Nachrichten an andere Nutzer.

(15) Veröffentlichung von Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Kreditkarteninformationen oder anderen Angaben eines Dritten ohne dessen Zustimmung.

(16) Handlungen zu Vertriebs-, Werbe-, Reklame-, Anwerbungs- oder sonstigen kommerziellen Zwecken, soweit sie nicht von der Betriebsstelle genehmigt wurden.

(17) Verstoß gegen Gesetze oder interne Vorschriften eines Branchenverbandes, dem die Betriebsstelle oder der Nutzer angehört.

(18) Übermittlung von Informationen, die Computerviren oder andere schädliche Programme enthalten.

(19) Verfälschung von Informationen, die im Zusammenhang mit dem Dienst genutzt werden können.

(20) Belastung des Netzes der Betriebsstelle, etwa durch Übermittlung von Daten über den von ihr festgelegten Kapazitätsgrenzen.

(21) Handlungen, die die Nutzung des Dienstes durch andere Nutzer oder den Betrieb des Dienstes durch die Betriebsstelle beeinträchtigen könnten.

(22) Sonstige Handlungen, die die Betriebsstelle als unangemessen beurteilt.

  1. Stellt die Betriebsstelle fest, dass die Übermittlung von Informationen durch einen Nutzer unter einen der vorstehenden Punkte fällt oder fallen könnte, darf sie diese Informationen ohne vorherige Benachrichtigung ganz oder teilweise löschen, ändern oder sonstige Maßnahmen treffen. Für daraus entstehende Schäden haftet die Betriebsstelle nicht. Sie ist nicht verpflichtet, solche Maßnahmen zu treffen.

Aussetzung des Dienstes und Ähnliches

  1. Die Betriebsstelle darf die Nutzung des Dienstes ohne vorherige Benachrichtigung ganz oder teilweise aussetzen oder unterbrechen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt.

(1) Regelmäßige oder dringende Inspektion oder Wartung der Computersysteme des Dienstes.

(2) Ausfall von Computern, Kommunikationsleitungen oder Ähnlichem infolge eines Unfalls.

(3) Unmöglichkeit des Betriebs infolge höherer Gewalt wie Feuer, Stromausfall oder Naturkatastrophe.

(4) Störung, Unterbrechung, Einstellung, Beendigung der Verbindung oder Änderung von Spezifikationen eines externen sozialen Netzwerkdienstes.

(5) Ein anderer Fall, in dem die Betriebsstelle eine Aussetzung oder Unterbrechung für erforderlich hält.

  1. Die Betriebsstelle darf die Bereitstellung des Dienstes aus eigenen Gründen beenden. In diesem Fall benachrichtigt sie den Nutzer im Voraus.

  2. Die Betriebsstelle haftet nicht für Schäden, die Nutzern aus Maßnahmen nach diesem Artikel entstehen.

Verantwortung für Geräte und Ähnliches

  1. Beschaffung und Unterhaltung von Smartphones, sonstigen Geräten, Kommunikationsleitungen und anderer für den Dienst erforderlicher Kommunikationsumgebung erfolgen auf Kosten und Verantwortung des Nutzers.

  2. Der Nutzer trifft auf eigene Kosten und Verantwortung angemessene Sicherheitsmaßnahmen gegen Computerviren, unbefugten Zugriff und Informationslecks entsprechend seiner Nutzungsumgebung.

  3. Selbst wenn die Betriebsstelle vom Nutzer gesendete oder empfangene Nachrichten und sonstige Informationen für einen bestimmten Betriebszeitraum speichert, ist sie nicht zu deren Speicherung verpflichtet und darf sie jederzeit löschen. Für Schäden infolge dieser Löschung haftet sie nicht.

  4. Installiert der Nutzer bei Beginn oder während der Nutzung eine App auf seinem Smartphone oder einem anderen Gerät, muss er sorgfältig darauf achten, dass eigene Informationen nicht verloren gehen oder verändert werden und Geräte nicht ausfallen oder beschädigt werden. Die Betriebsstelle haftet nicht für daraus entstehende Schäden.

Rechteinhaberschaft

  1. Sämtliche Eigentums- und Rechte des geistigen Eigentums an der App und am Dienst stehen der Betriebsstelle oder ihren Lizenzgebern zu. Die aufgrund der Registrierung gewährte Nutzungserlaubnis überträgt keine Rechte des geistigen Eigentums und erteilt keine Lizenz daran, soweit dies in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich bestimmt ist. Nutzer dürfen keine Handlungen vornehmen, die solche Rechte verletzen könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Disassemblierung, Dekompilierung und Reverse Engineering.

  2. Die Rechte des geistigen Eigentums an Texten, Bildern, Videos und sonstigen Daten, die ein Nutzer in der App oder im Dienst postet oder anderweitig übermittelt (nachfolgend „Beitragsinformationen“), verbleiben beim Nutzer. Die Betriebsstelle darf Beitragsinformationen jedoch ausschließlich zur Qualitätsverbesserung des Dienstes unentgeltlich und frei nutzen, einschließlich Vervielfältigung, Kopie, Änderung, Unterlizenzierung an Dritte und jeder sonstigen Nutzung.

Kündigung und Ähnliches

  1. Die Betriebsstelle darf die Nutzung des Dienstes für einen Nutzer ohne vorherige Mitteilung oder Mahnung vorübergehend aussetzen oder den Nutzungsvertrag kündigen, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt.

(1) Verstoß gegen eine Bestimmung dieser Bedingungen.

(2) Feststellung falscher Tatsachen in den Registrierungsinformationen.

(3) Nutzung oder versuchte Nutzung des Dienstes zu einem Zweck oder auf eine Weise, die der Betriebsstelle, anderen Nutzern, Anbietern externer Netzwerkdienste oder sonstigen Dritten schaden könnte.

(4) Der Nutzer kann wegen eines Verstoßes gegen Bedingungen eines externen Netzwerkdienstes oder aus einem anderen Grund dessen Dienst oder Verbindung nicht mehr erhalten.

(5) Behinderung des Betriebs des Dienstes, ungeachtet der Mittel.

(6) Zahlungseinstellung oder Zahlungsunfähigkeit oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz-, Sanierungs-, Reorganisations-, Sonderliquidations- oder vergleichbaren Verfahrens.

(7) Nichteinlösung eines selbst ausgestellten oder akzeptierten Wechsels oder Schecks oder Aussetzung des Geschäftsverkehrs durch eine Wechselverrechnungsstelle beziehungsweise vergleichbare Maßnahme.

(8) Antrag auf Pfändung, vorläufige Pfändung, einstweilige Verfügung, Zwangsvollstreckung oder Versteigerung.

(9) Zwangsmaßnahme wegen rückständiger Steuern oder öffentlicher Abgaben.

(10) Tod oder gerichtliche Anordnung des Beginns einer Betreuung, Beistandschaft oder Unterstützung.

(11) Mehr als zwei Monate ohne Nutzung des Dienstes und keine Antwort auf Mitteilungen der Betriebsstelle.

(12) Vorliegen eines Grundes nach Artikel 3 Absatz 3.

(13) Ein anderer Grund, aus dem die Betriebsstelle die Fortsetzung der Nutzerregistrierung für ungeeignet hält.

  1. Tritt einer der vorstehenden Gründe ein, verliert der Nutzer automatisch den Vorteil einer Zahlungsfrist für alle gegenüber der Betriebsstelle bestehenden Verbindlichkeiten und muss sämtliche Verbindlichkeiten unverzüglich begleichen.

  2. Der Nutzer darf den Nutzungsvertrag jederzeit durch Mitteilung an die Betriebsstelle auf die von ihr vorgegebene Weise kündigen.

  3. Die Betriebsstelle darf den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen kündigen.

  4. Die Betriebsstelle haftet nicht für Schäden, die Nutzern aus Handlungen nach diesem Artikel entstehen.

Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung

  1. Die Betriebsstelle ist nicht für die Kommunikation zwischen Nutzern verantwortlich und übernimmt keinerlei Gewähr für deren Inhalte, Streitigkeiten zwischen Nutzern oder die tatsächliche Existenz von Nutzern. Der Dienst wird im gegenwärtigen Zustand bereitgestellt; die Betriebsstelle gewährleistet insbesondere weder Eignung für einen bestimmten Zweck, wirtschaftliche Brauchbarkeit, Vollständigkeit noch Kontinuität.

  2. Auch wenn ein Nutzer unmittelbar oder mittelbar von der Betriebsstelle Informationen über den Dienst, die App, andere Nutzer oder sonstige Angelegenheiten erhält, übernimmt die Betriebsstelle keine über diese Bedingungen hinausgehende Gewähr.

  3. Der Dienst kann mit externen sozialen Netzwerkdiensten verbunden sein; eine solche Verbindung wird nicht gewährleistet. Kann keine Verbindung hergestellt werden, haftet die Betriebsstelle nicht.

  4. Besteht eine Verbindung zu einem externen sozialen Netzwerkdienst, beachtet der Nutzer dessen Bedingungen auf eigene Kosten und Verantwortung. Für Streitigkeiten zwischen dem Nutzer und dessen Anbieter haftet die Betriebsstelle nicht.

  5. Der Nutzer prüft auf eigene Kosten und Verantwortung, ob seine Nutzung des Dienstes gegen für ihn geltende Gesetze oder interne Branchenvorschriften verstößt. Die Betriebsstelle gewährleistet keine Übereinstimmung der Nutzung mit solchen Vorschriften.

  6. Geschäfte, Kommunikation oder Streitigkeiten zwischen einem Nutzer und anderen Nutzern, Anbietern externer Netzwerkdienste oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit Dienst oder App werden auf Verantwortung des Nutzers bearbeitet und gelöst; die Betriebsstelle haftet nicht.

  7. Die Betriebsstelle haftet nicht für Schäden aus Unterbrechung, Aussetzung, Beendigung, Nichtverfügbarkeit oder Änderung des Dienstes, Löschung oder Verlust von Nachrichten oder Informationen, Aufhebung der Registrierung, Datenverlust, Geräteausfall oder -beschädigung oder sonstige mit dem Dienst zusammenhängende Schäden.

  8. Auch wenn Links von der App zu anderen Websites oder von anderen Websites zur App bereitgestellt werden, haftet die Betriebsstelle aus keinem Grund für diese Websites oder die dort erhältlichen Informationen.

  9. Die Betriebsstelle darf Registrierungsinformationen, Beitragsinformationen, IP-Adressen und sonstige Nutzerinformationen aufgrund von Gesetzen oder Anordnungen, Forderungen oder Ersuchen von Gerichten, Ermittlungs- oder anderen Behörden offenlegen. Für daraus entstehende Schäden haftet sie nicht.

  10. Besteht der Verdacht, dass ein Nutzer eine Handlung nach Artikel 6 Absatz 1 begeht, darf die Betriebsstelle gesendete oder empfangene Nachrichten und sonstige Informationen einsehen; der Nutzer gilt als damit einverstanden.

  11. Die Betriebsstelle haftet nicht für Schäden, die Nutzern im Zusammenhang mit dem Dienst entstehen. Soweit sie aufgrund des japanischen Verbrauchervertragsgesetzes oder aus einem anderen Grund dennoch schadensersatzpflichtig ist, ist ihre Haftung auf 1.000 Yen begrenzt.

Schadensersatzpflicht des Nutzers

  1. Verursacht ein Nutzer der Betriebsstelle durch Verstoß gegen diese Bedingungen oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes einen Schaden, muss er diesen ersetzen.

  2. Erhält der Nutzer im Zusammenhang mit dem Dienst eine Forderung eines anderen Nutzers, eines Anbieters eines externen Netzwerkdienstes oder eines sonstigen Dritten oder entsteht ein Streit, muss er die Betriebsstelle unverzüglich informieren, die Forderung oder den Streit auf eigene Kosten und Verantwortung bearbeiten und der Betriebsstelle auf deren Verlangen Verlauf und Ergebnis berichten.

  3. Wird die Betriebsstelle wegen einer Rechtsverletzung oder aus einem anderen Grund von einem anderen Nutzer, Anbieter eines externen Netzwerkdienstes oder sonstigen Dritten in Anspruch genommen, muss der Nutzer der Betriebsstelle den Betrag erstatten, den sie aufgrund dieser Forderung an den Dritten zahlen musste.

Vertraulichkeit

  1. „Vertrauliche Informationen“ sind alle technischen, vertrieblichen, geschäftlichen, finanziellen, organisatorischen und sonstigen Informationen der Betriebsstelle, die dem Nutzer im Zusammenhang mit Nutzungsvertrag oder Dienst schriftlich, mündlich oder über Datenträger bereitgestellt oder offengelegt wurden oder die er dabei erlangt hat. Ausgenommen sind Informationen, die (1) bei Bereitstellung, Offenlegung oder Kenntniserlangung bereits allgemein bekannt oder dem Nutzer bereits bekannt waren, (2) danach ohne Verschulden des Nutzers durch Veröffentlichungen oder anderweitig allgemein bekannt wurden, (3) rechtmäßig von einem zur Offenlegung befugten Dritten ohne Vertraulichkeitspflicht erlangt wurden, (4) unabhängig und ohne Nutzung vertraulicher Informationen entwickelt wurden oder (5) von der Betriebsstelle schriftlich als nicht vertraulich bestätigt wurden.

  2. Der Nutzer darf vertrauliche Informationen nur zum Zweck der Nutzung des Dienstes verwenden und ohne schriftliche Zustimmung der Betriebsstelle weder Dritten bereitstellen oder offenlegen noch an sie durchsickern lassen.

  3. Ungeachtet Absatz 2 darf der Nutzer vertrauliche Informationen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder einer Anordnung, Forderung oder eines Ersuchens eines Gerichts oder einer Behörde offenlegen. Er muss die Betriebsstelle darüber jedoch unverzüglich informieren.

  4. Vor der Vervielfältigung von Dokumenten oder magnetischen Datenträgern mit vertraulichen Informationen muss der Nutzer die schriftliche Zustimmung der Betriebsstelle einholen und die Kopien entsprechend Absatz 2 streng verwalten.

  5. Auf Verlangen der Betriebsstelle muss der Nutzer unverzüglich nach ihren Anweisungen sämtliche vertraulichen Informationen, alle Dokumente und sonstigen Datenträger, die solche Informationen enthalten, sowie alle Kopien zurückgeben oder vernichten.

Laufzeit

Der Nutzungsvertrag wird an dem Tag wirksam, an dem der Nutzer diesen Bedingungen zustimmt, und bleibt zwischen Betriebsstelle und Nutzer bis zu dem früheren Zeitpunkt wirksam, an dem der Nutzungsvertrag gekündigt oder die Bereitstellung des Dienstes beendet wird.

Änderungen des Dienstes und dieser Bedingungen

  1. Die Betriebsstelle darf den Inhalt des Dienstes frei ändern.

  2. Die Betriebsstelle darf diese Bedingungen einschließlich der in der App veröffentlichten Regeln und sonstigen Bestimmungen zum Dienst ändern. Sie benachrichtigt Nutzer über Änderungen. Nutzt ein Nutzer den Dienst nach dieser Mitteilung oder führt er innerhalb der von der Betriebsstelle bestimmten Frist kein Verfahren zur Aufhebung der Registrierung durch, gilt er als mit der Änderung einverstanden.

Kontakt und Mitteilungen

Anfragen zum Dienst und sonstige Kontakte oder Mitteilungen von Nutzern an die Betriebsstelle sowie Mitteilungen über Änderungen dieser Bedingungen und sonstige Mitteilungen der Betriebsstelle an Nutzer erfolgen auf die von der Betriebsstelle bestimmte Weise.

Abtretung dieser Bedingungen und Ähnliches

  1. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Betriebsstelle darf der Nutzer seine Stellung aus dem Nutzungsvertrag oder Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen weder an Dritte abtreten oder übertragen noch daran Sicherheiten bestellen oder anderweitig darüber verfügen.

  2. Überträgt die Betriebsstelle das den Dienst betreffende Geschäft auf ein anderes Unternehmen, darf sie im Zusammenhang damit ihre Stellung aus dem Nutzungsvertrag, Rechte und Pflichten aus diesen Bedingungen sowie Registrierungs- und sonstige Kundeninformationen auf den Erwerber übertragen; der Nutzer stimmt dem im Voraus zu. Als Geschäftsübertragung gelten neben einer üblichen Übertragung auch Unternehmensspaltungen und alle sonstigen Fälle eines Geschäftsübergangs.

Fortgeltende Bestimmungen

Artikel 5 Absatz 2, Artikel 6 Absatz 2, Artikel 7 Absatz 3, Artikel 8, Artikel 9, Artikel 10 Absätze 2 und 5, Artikel 11 bis 13, Artikel 17 bis 19 sowie Artikel 21 gelten auch nach Beendigung des Nutzungsvertrags fort.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Bedingungen unterliegen japanischem Recht. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist das Bezirksgericht Tokio als ausschließlich vereinbarter Gerichtsstand erster Instanz zuständig.

Einvernehmliche Lösung

Bei Angelegenheiten, die in diesen Bedingungen nicht geregelt sind, oder bei Zweifeln an ihrer Auslegung bemühen sich Betriebsstelle und Nutzer unverzüglich um eine einvernehmliche Lösung nach Treu und Glauben.

Sprache

Bei Widersprüchen zwischen der japanischen Fassung dieser Bedingungen und einer Übersetzung ist der Wortlaut der japanischen Fassung maßgebend.

【In Kraft gesetzt am 1. Mai 2026】

Carez

Eine App, die Menschen in der Pflege ein wenig entlasten soll.

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